Dialogfeld „Schriftartzuordnung“

Diese Optionen finden Sie im Register OCR im Dialogfeld Optionen (Menü Extras).

Schriftarten im System: Hier werden alle Schriftarten aufgelistet, die im System installiert sind und für die Schriftartzuordnung im Texteditor sowie für die Textausgabe zur Verfügung stehen. Wählen Sie die gewünschten Schriftarten aus und fügen Sie sie hinzu. Weitere Schriftarten können Sie in der Windows-Systemsteuerung installieren.

Schriftarten für Ihr Dokument: Hier sind alle Schriftarten aufgeführt, die OmniPage zum Zuordnen von Schriftarten aus dem Originaldokument verwenden kann. Im Formatierungsgrad Unformatierter Text des Editors werden keine Schriftartzuordnungen verwendet. Die Anzeigeschriftart wird auch für den Export des Textes verwendet, wenn das Ausgabeformat dies gestattet.

Hinzufügen: Hiermit fügen Sie ausgewählte Schriftarten aus der Liste Schriftarten im System in die Liste Schriftarten für Ihr Dokument ein.

Entfernen: Hiermit entfernen Sie die ausgewählten Schriftarten aus der Liste Schriftarten für das Dokument. Diese Schriftarten werden dann bei der Schriftartzuordnung nicht mehr benutzt. Entfernte Schriftarten können jederzeit wieder aus den Systemschriftarten übernommen werden.

Beispiel: Hier wird das Aussehen der zuletzt in einer der Listen darüber ausgewählten Schriftart angezeigt.

Standardwerte verwenden: Mit dieser Schaltfläche leeren Sie die Liste der aktuellen Schriftarten und setzen die Schriftartzuordnung auf höchstens acht Standardschriftarten zurück. Die am häufigsten verwendeten Schriften sind Arial für serifenlosen Text, Times New Roman für Text in Serifenschrift und Courier New für nicht proportionalen Text.

 

  • Bei der Erkennung von asiatischem Text werden die Einstellungen dieses Dialogfelds nicht angewendet. Stattdessen wird automatisch eine Standardschriftart für asiatische Sprachen (normalerweise Arial Unicode MS) verwendet. Diese können Sie im Texteditor oder der Zielanwendung in eine andere asiatische Schriftart ändern.

 

 

Dialogfeld „Schriftartzuordnung“